ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: 01.05.2021

 

  • viason immobilien kg bietet Dienstleistungen eines Immobilienmaklers an, von der Wertermittlung über die Vermarktung bis zur Übermittlung von Angeboten.

  • Die Angaben über ein Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers; für die Richtigkeit solcher Angaben, die auf Informationen der über ein Objekt Verfügungsberechtigten beruhen, wird keine Gewähr geleistet. Der Makler haftet gegenüber Verbrauchern ungeachtet des Rechtsgrundes nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so haftet der Makler ungeachtet des Rechtsgrundes nur bei Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung des Maklers ausgeschlossen. Der Makler haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, Mangelfolgeschäden, Weiterfresserschäden, entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter. Für Personenschäden haftet der Makler im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

  • Gemäß § 5 Maklergesetz wird viason immobilien kg grundsätzlich als Doppelmakler tätig.

  • Die von  der viason immobilien kg übermittelten Angebote und Informationen sind vertraulich und nur für den/die Empfänger/in bestimmt.

  • Die Angebote von der viason immobilien kg sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und Zwischenverpachtung sind vorbehalten.

  • Aufwendungen des Maklers aufgrund von zusätzlichen Aufträgen, die ihm vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin erteilt werden, sind gesondert und auch dann zu vergüten, wenn das angestrebte Rechtsgeschäft nicht zustande kommt.

  • Die Provision versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und ist sofort mit Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.

  • Die viason immobilien kg ist berechtigt, Rechnungen und Mahnungen auch per E-Mail zu übermitteln. Rechnungen sind ausschließlich über den Bankweg zu begleichen.

  • Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.

  • Erfüllungsort ist Wien. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als ausschließlicher Gerichtsstand Wien, 1010 Wien vereinbart.

  • Für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern wird österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart.